FAQ’s
Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.
Product Overview
All accessory electronics delivered by STEINBAUER are based on a single principle: 100% independence of the hardware module from the vehicle’s own control electronics (ECU) by means of an original STEINBAUER plug connection.
STEINBAUER has been developing, manufacturing and distributing additional performance electronics for over 15 years. Every product in the STEINBAUER range has been developed and produced in-house. There is no substitute for quality.
Trademark
To assist in the prevention of mis-identification of STEINBAUER products a with products of inferior quality or products produced by other manufacturers and distributers, STEINBAUER Engineering is a registered trademark.
Fuel Consumption
The fuel consumption of any vehicle is mainly influenced by the style of driving. If a tuned car is driven “hard“, then a slight increase in fuel consumption is to be expected. If the car is driven like before the tuning was installed and the higher performance is used for acceleration and overtaking, fuel consumption remains almost original, under certain circumstances consumption may even decrease.
Additionally the use of special air filters can lead to reduced fuel consumption due to higher air mass and therefore more efficient combustion of the fuel.
In Agricultural Machinery reduced fuel consumption is achieved by the increase in performance and being able to work more efficiently, ie. ploughing or harvesting more acres per hour. This in turn reduces overall work hours and saves fuel.
TÜV Gutachten
Motortuning führt, wie viele Veränderungen (Tuning-Maßnahmen) an Fahrzeugen, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. In diesem Fall darf das betreffende Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schafft hier in einigen europäischen Ländern eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder im Falle einer Leistungssteigerungsmaßnahme ein Teilegutachten, ausgestellt durch einen benannten technischen Dienst, bspw. dem TÜV Austria. Liegt ein entsprechendes Teilegutachten vor, so ist in Deutschland eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO notwendig. Das Fahrzeug wird dann unter der Vorlage des Gutachtens einem technischen Dienst vorgeführt, in Österreich der für Ihr Bundesland zuständigen technischen Prüfstelle. Mit der Änderungsabnahme vom technischen Dienst müssen in Deutschland die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, dies wird landläufig als Eintragung bezeichnet. In Österreich sind Änderungen am Kfz der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen und wird die Änderung genehmigt, so wird diese in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument eingetragen. Bitte prüfen Sie vor Einbau einer Motorleistungssteigerung stets die jeweils gültigen, gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für Ihr Land. Viele STEINBAUER Produkte sind durch den TÜV Austria homologiert und es liegen entsprechende Teilegutachten gemäß § 19 (3) StVZO vor. Diese erhalten Sie bei Verfügbarkeit mit Erwerb des jeweiligen Produkts. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass gegenüber STEINBAUER grundsätzlich kein Anspruch auf ein Teilegutachten besteht.
Einzelabnahme
Die Durchführung einer Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch ist hierbei in der Regel derselbe Prüfaufwand zu betreiben, der für Erstellung eines Teilegutachtens erforderlich ist. Es müssen folglich Abgasmessungen, Fahrgeräuschmessungen, Motorleistungsmessungen und Höchstgeschwindigkeitsmessungen entsprechend der jeweils gültigen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich bei Interesse vorab bei einem benannten technischen Dienst über den genauen Prüfumfang und die Kosten.
Wichtige Hinweise
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherer vor Einbau einer Leistungssteigerung zu informieren und evtl. mögliche Beitragserhöhungen vorab zu erfragen. Der Einbau einer Zusatzelektronik zur Leistungssteigerung führt ohne Berichtigung der Fahrzeugpapiere/Fahrzeug-Genehmigungsdokumente, sowohl in PKW, LKW, als auch in Landmaschinen, in den meisten europäischen Ländern zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies wiederum führt bei Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr meist zum Verlust des Versicherungsschutzes. In manchen europäischen Ländern kann eine nicht genehmigte, bzw. nicht eingetragene Leistungssteigerungsmaßnahme auch im Rahmen einer Steuerhinterziehung geahndet und bestraft werden.
Herstellergarantie
Die meisten Garantiebedingungen von Fahrzeugherstellern enthalten Klauseln, wonach die Garantie gegenüber dem Hersteller erlischt, wenn ein Schaden auf Teile zurückzuführen ist, die in das Fahrzeug eingebaut worden sind und deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat. Folglich ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch den Einbau einer Zusatzelektronik zur Leistungssteigerung, die Garantie des Herstellers bei Schäden an Motor, Getriebe sowie ggf. weiteren Bestandteilen des Antriebsstrangs, die im kausalen Zusammenhang mit der Tuning-Maßnahme stehen, erlischt. Informieren Sie sich gegebenenfalls vorab bei einem Vertragshändler der entsprechenden Fahrzeugmarke.
Haftungsausschluss für Hinweise mit rechtlichem Hintergrund
Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche oben stehenden Informationen und Hinweise lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine rechtssichere Beratung darstellen. Alle hier angebotenen Informationen erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich stets über die aktuell gültigen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien, die für Ihr Land gelten.
STEINBAUER Garantie
Bei der hausinternen Entwicklung und Fertigung unserer Produkte wenden wir stets größte Sorgfalt und Qualitätsstandards an. Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung und einem weltweiten Vertriebsnetzwerk, sind unsere Produkte unter verschiedensten klimatischen Bedingungen und Umwelteinflüssen erprobt und haben sich bereits zigtausendfach bewährt. Wir bei STEINBAUER wissen sehr genau wie unsere Produkte abgestimmt und ausgelegt werden müssen, um Folgeschäden an Ihrem Fahrzeug zu vermeiden. Wir investieren permanent in Know-how, modernste Maschinen, Apparate, Ausrüstung und Prüfstände, sowohl für die Entwicklung, als auch für die Produktion und verwenden dabei ausschließlich Bauteile und Materialien, die strengsten Qualitätskontrollen unterliegen und unseren hohen Ansprüchen genügen. Deshalb bieten wir auf unsere Produkte, unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und zusätzlich zu unserer 1-jährigen Produktgarantie (Reparatur oder Austausch) eine kostenlose Garantieverlängerung auf 3 Jahre an. Hierzu müssen Sie Ihr STEINBAUER Produkt lediglich nach dem Kauf auf unserer Webseite unter steinbauerwarranty.com registrieren. Einen fachgerechten Einbau und eine sachgemäße Verwendung unserer Produkte setzen wir in jedem Fall voraus.
Wird der Motor höher beansprucht?
Die Leistungssteigerung durch die STEINBAUER Elektronik ist für den Lenker des getunten Fahrzeuges sehr deutlich spürbar, trotzdem bewegen wir uns dabei - in den bei der Konstruktion berücksichtigten Leistungsreserven der beanspruchten Motoren- und Anbauteile (Getriebe !!!).
Muss bei der höheren Leistung auch die Bremse verändert werden?
Nein, Veränderungen an der Bremse müssen nicht vorgenommen werden.
Gibt es bei einem Automatik-Fahrzeug irgendwelche Besonderheiten?
Nein, die STEINBAUER Leistungssteigerung kann hier ebenfalls verwendet werden.
Kann man das Tuning rückgängig machen?
Ja, das Fahrzeug befindet sich nach dem Entfernen der STEINBAUER Zusatzelektronik wieder im Originalzustand.
Kann man die Mehrleistung auch abschalten?
Ja, mit einem optional nachrüstbaren Schalter können Sie die STEINBAUER Zusatzelektronik auch während der Fahrt zu- bzw. abschalten.
Muss man öfter ein Service machen?
Die vom Hersteller angegebenen Serviceintervalle müssen beibehalten werden.